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   BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82   

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https://dejure.org/1985,305
BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82 (https://dejure.org/1985,305)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1985 - 3 B 75.82 (https://dejure.org/1985,305)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1985 - 3 B 75.82 (https://dejure.org/1985,305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der Massada - Verwendung eines dem Kläger unbekannten Aufsatzes zur Urteilsbegründung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82
    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch weitere Tatsachen vorgetragen hätte und daß diese weiteren Ausführungen zur Klärung des geltendgemachten Anspruchs - hier speziell der deutschen Volkszugehörigkeit des Klägers - geeignet gewesen wären (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82
    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch weitere Tatsachen vorgetragen hätte und daß diese weiteren Ausführungen zur Klärung des geltendgemachten Anspruchs - hier speziell der deutschen Volkszugehörigkeit des Klägers - geeignet gewesen wären (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82
    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch weitere Tatsachen vorgetragen hätte und daß diese weiteren Ausführungen zur Klärung des geltendgemachten Anspruchs - hier speziell der deutschen Volkszugehörigkeit des Klägers - geeignet gewesen wären (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 29.78

    Antrag auf Feststellung eines Vertreibungsschadens in Gestalt des Verlustes von

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82
    In diesem Zusammenhang hat das angefochtene Urteil im übrigen zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 11 Abs. 3 LAG i.V.m. § 5 der 7. FeststellungsDV im Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 29.78 - (ZLA 1980, 5) hingewiesen.
  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

    Hierzu ist darzulegen, welches zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignete Vorbringen dem Beteiligten infolge der behaupteten Versagung des rechtlichen Gehörs abgeschnitten worden sein soll (vgl. Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 Nr. 165 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    In der Beschwerde wird nicht dargelegt, welche tatsächlichen oder rechtlichen Umstände über den Schriftsatz vom 22. Februar 1988 hinaus dem Berufungsgericht bei einer weiteren Anhörung noch vorgetragen worden wären (vgl. Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165).
  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Darüber hinaus enthält die Beschwerdebegründung keine substantiierten Angaben darüber, inwiefern die Klägerin noch etwas hätte vortragen können, was zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. z.B. Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165).
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